Nach einer früheren Rechtsprechung des VwGH war die Auftragsforschung keine wissenschaftliche Tätigkeit. Die Rechtsprechung war nicht überzeugend, nunmehr hat der VwGH seine Auffassung korrigiert bzw klargestellt.
Nach einer früheren Rechtsprechung des VwGH war die Auftragsforschung keine wissenschaftliche Tätigkeit. Die Rechtsprechung war nicht überzeugend, nunmehr hat der VwGH seine Auffassung korrigiert bzw klargestellt.