§ 2 EStG, § 3 Abs 1 Z 3 EStG
1. Stipendien, die im Rahmen einer Schul- oder Studienausbildung gewährt werden
Darunter fallen insbesondere Dissertations- und Diplomarbeitsstipendien. Diese Stipendien fließen außerhalb der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zu (siehe hiezu auch Abschn 8 Pkt 3 lit a der Einkommensteuerrichtlinien 1984), sofern