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Die verbotene Einlagenrückgewähr beim „Downstream-Merger“Eine Replik zu Aman, „Down Stream Fusion“

WirtschaftsrechtUllrich SaurerRdW 1996, 155 Heft 4 v. 15.4.1996

Aman 1)1) „Down Stream Fusion“, Verbot der Einlagenrückgewähr, Gläubigerschutz und Minderheitenrechte, RdW 1995, 292 (294). hat jüngst ausgeführt, daß bei der Fusion einer fremdfinanzierten Mutter- auf die Tochtergesellschaft Verbindlichkeiten auf die Tochter übertragen werden, ohne daß diesen Verbindlichkeiten ein Aktivum gegenübersteht. In der anschließend untersuchten Frage, ob in der Verschmelzung eine verbotene Einlagenrückgewähr liegt, kommt Aman zu einem negativen Ergebnis. Nachfolgend sollen die Argumente von Aman einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.

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