Aman 1) hat jüngst ausgeführt, daß bei der Fusion einer fremdfinanzierten Mutter- auf die Tochtergesellschaft Verbindlichkeiten auf die Tochter übertragen werden, ohne daß diesen Verbindlichkeiten ein Aktivum gegenübersteht. In der anschließend untersuchten Frage, ob in der Verschmelzung eine verbotene Einlagenrückgewähr liegt, kommt Aman zu einem negativen Ergebnis. Nachfolgend sollen die Argumente von Aman einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.