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Liebhaberei: Eigenbetrieb und Verpachtung als eigene Beobachtungszeiträume

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1996, 96 Heft 2 v. 15.2.1996

§ 2 EStG
LiebVO

Eine Zeit des Eigenbetriebs, die einer Phase der Vermietung und Verpachtung folgt (und die ihrerseits wiederum von Vermietung und Verpachtung abgelöst wird), bewirkt jeweils Änderungen der Bewirtschaftsart und ein Entstehen abgeschlossener Beobachtungszeiträume. Treten im ersten Zeitraum Gesamtverluste auf, so sind Prognosen über künftige Aussichten entbehrlich und Liebhaberei anzunehmen.

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