Art IV UmgrStG, Art V UmgrStG
Die Sanierungsmöglichkeit laut Z 1 der (BMF-)Erledigung vom 20. 6. 1995, GZ 06 8601/1-IV/6/95, („Toleranzerlass“) ist nicht nur auf die Einbringungen iSd Art III UmgrStG zu beziehen, sondern - wie die Z 2 erkennen lässt - auch auf Zusammenschlüsse iSd Art IV und Realteilungen iSd Art V, die eine (Teil)Betriebsübertragung eines protokollierten Unternehmers und/oder einer protokollierten Personengesellschaft zum Gegenstand haben und als vom Firmenbuch einzutragende Maßnahme iSd § 3 Z 15 des Firmenbuchgesetzes bisher nicht angemeldet wurde.