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Spekulation: Berufsbedingter Auslandsaufenthalt muss nicht „hauptwohnsitzschädlich“ sein

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 94 Heft 2 v. 15.2.1996

§ 30 Abs 2 Z 1 EStG

Von der Spekulationsbesteuerung sind ua Eigenheime ausgenommen, wenn sie dem Veräußerer seit der Anschaffung und mindestens seit zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben.

Ein berufsbedingter Auslandsaufenthalt könnte uU diese Begünstigung unangetastet lassen.

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