§ 7 KStG, § 8 KStG
Rechtsgeschäfte zwischen dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft und der Gesellschaft sind nach dem Trennungsgrundsatz steuerrechtlich anzuerkennen, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten. Die nach der Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen setzen voraus, dass die Verträge
nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,