§ 17 Abs 2 Z 2 EStG
Bei Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit können die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG mit einem Durchschnittsatz von 12 % der Umsätze ermittelt werden. Die Anwendung dieser Basispauschalierung setzt ua voraus, dass die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 3 Mio S betragen (§ 17 Abs 2 Z 2 EStG 1988).