§ 4 Abs 1 EStG, § 24 EStG
Sachverhalt: Unternehmen B mietet ein Gebäude von Unternehmen A und gewährt diesem ein Darlehen („Baukostenzuschuss“) in Höhe von 1 Mio S, rückzahlbar in zehn Annuitäten zu 100.000 S. Vertraglich festgelegt wird, dass bei Aufkündigung des Bestandverhältnisses seitens des Unternehmens B der Darlehensrest nicht zurückgezahlt werden muss.