§ 4 EStG, § 24 EStG
Angefragter Sachverhalt
Ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto scheidet aus. Seine anteiligen stillen Reserven samt Firmenwert übersteigen nicht das negative Kapitalkonto. Der Kommanditist erhält keine Abfindung bzw einen symbolischen Schilling. Übernehmer sind entweder die Altgesellschafter oder ein Neugesellschafter.