§ 17 ZustellG
Die unrichtige Anschrift auf einer behördlichen Sendung macht die Zustellung nicht ungültig, wenn die Zustellung - ungeachtet der falschen Anschrift - an der richtigen Abgabestelle erfolgt.
VwGH 22.05.1996, 92/14/0095
§ 17 ZustellG
Die unrichtige Anschrift auf einer behördlichen Sendung macht die Zustellung nicht ungültig, wenn die Zustellung - ungeachtet der falschen Anschrift - an der richtigen Abgabestelle erfolgt.
VwGH 22.05.1996, 92/14/0095