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Richtige Zustellung mit unrichtiger Adresse

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1996, 616 Heft 12 v. 15.12.1996

§ 17 ZustellG

Die unrichtige Anschrift auf einer behördlichen Sendung macht die Zustellung nicht ungültig, wenn die Zustellung - ungeachtet der falschen Anschrift - an der richtigen Abgabestelle erfolgt.

VwGH 22.05.1996, 92/14/0095

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