Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach Art II UmgrStG löst nach § 9 Abs 6 eine Ausschüttungsfiktion aus. Ist eine ausländische EU-Körperschaft als Hauptgesellschafter mangels Vorliegens der Zweijahresfrist iSd § 94a Abs 1 Z 4 EStG nicht kapitalertragsteuerbefreit, ist die Steuer im Wege des Steuerabzuges einzubehalten. Auf die Stellungnahme des Bundesministeriums zum Steuerabzug vom 30. 4. 1996, EAS 871, SWI 1996, 8, 330, wird verwiesen.