vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbewirksame Spenden für eine gemeinnützige Einrichtung sind nicht abzugsfähig

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 563 Heft 11 v. 15.11.1996

§ 4 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Z 4 EStG

Freiwillige Zuwendungen (Spenden) sind gem § 20 Abs 1 Z 4 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) bzw § 12 Abs 1 Z 5 Körperschaftsteuergesetz 1988 von einer Berücksichtigung als Betriebsausgaben ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Ausnahme von diesem Abzugsverbot besteht in begrenztem Ausmaß für Spenden an jene Institutionen bzw Einrichtungen, die in § 4 Abs 4 Z 5 und 6 EStG erschöpfend aufgezählt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!