§ 2 Abs 2 EStG idF StruktAnpG
Ein in Relation zur gewerblichen Vermietung deutlich überwiegender Kapitaleinsatz im Bereich der vermögensverwaltenden Vermietung sowie ein deutliches Überwiegen der aus der vermögensverwaltenden Vermietung erzielten Mieteinnahmen spricht für einen Unternehmensschwerpunkt im Betätigungsfeld der vermögensverwaltenden Vermietung. Zu prüfen bliebe, ob dieses Überwiegen auch im Bereich der Wertschöpfung gegeben ist. Liegt der Unternehmensschwerpunkt bei der vermögensverwaltenden Vermietung, so kommt es ungeachtet der Einstufung sämtlicher Einkünfte der Mitunternehmerschaft als gewerblich nicht zur Anwendung der Verlustklausel gem § 2 Abs 2 EStG 1988 idF BGBl 1996/201.