Die Sistierung der Verlustvorträge durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 bedeutet für jene Körperschaften, die in den Jahren 1996 und 1997 Gewinne schreiben und offene Verlustabzüge aus Vorjahren nicht geltend machen können, zum Teil erhebliche Körperschaftsteuerzahlungen in den genannten Kalenderjahren. In der Bilanzierungspraxis ist die Frage aufgetaucht, ob die in diesem Zeitraum überhöhte Körperschaftsteuer in der Handelsbilanz aktiviert werden kann. Die Frage ist zu verneinen.