Ein Adoptivsohn schenkte seiner Mutter eine Liegenschaft. Das Finanzamt setzte die Schenkungssteuer nicht nach der Steuerklasse III für Eltern und Stiefeltern, sondern nach der Steuerklasse V für die übrigen Erwerber fest.
Ein Adoptivsohn schenkte seiner Mutter eine Liegenschaft. Das Finanzamt setzte die Schenkungssteuer nicht nach der Steuerklasse III für Eltern und Stiefeltern, sondern nach der Steuerklasse V für die übrigen Erwerber fest.