Nutzungsentgelte für die Benutzung von Schipisten sind in der USt nicht mit der Pauschalierung abgegolten; handelt es sich um Dienstbarkeiten, sind sie mit dem Normalsteuersatz zu versteuern, bei Bestandsverträgen sind sie wahlweise steuerfrei oder unterliegen dem Normalsteuersatz. Soweit mit den Entgelten allerdings Flurschäden ersetzt werden, unterliegen sie als Schadenersatz nicht der Umsatzsteuer.