§ 15 AngG, § 26 Z 2 AngG
Duldet ein AN während eines längeren Zeitraumes verspätete Gehaltszahlungen, so kann der AN nicht ohne weiteres austreten, sondern er muss zuerst den AG unter Einräumung einer Nachfrist auffordern, fällige Entgelte nachzuzahlen und in Hinkunft den gesetzlichen Fälligkeitstermin zu beachten. Dabei muss die Nachfrist so bemessen sein, dass dem AG die Erfüllung der Verpflichtung innerhalb dieser Frist möglich ist.