Erträge aus einer internationalen Schachtelbeteiligung sind nach § 10 Abs 2 Z 2 KStG dann steuerfrei, wenn die Beteiligung seit mindestens 12 Monaten vor jenem Bilanzstichtag bestanden hat, der dem „für die Ermittlung des Einkommens maßgeblichen Bilanzstichtag unmittelbar vorausgegangen ist“. Aus einem Urteil des EuGH zur Befreiung von der Kapitalertragsteuer auf Dividenden ergibt sich dagegen, dass die Steuerbefreiung für Schachteldividenden auch dann zusteht, wenn die Mindestbeteiligungszeit erst nach Realisierung des Dividendenertrags erfüllt wird.