Sozialversicherungsbeiträge stellen für Unternehmen einen beachtlichen Kostenfaktor dar. Der Beitrag soll zeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Rückforderung von zu Unrecht abgeführten Beiträgen möglich ist.
Wien
Die Formalversicherung ist in § 21 ASVG bzw § 14 GSVG geregelt: