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Formalversicherung - Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen 1 )

ArbeitsrechtWolfgang HöfleRdW 1996, 531 Heft 11 v. 15.11.1996

Sozialversicherungsbeiträge stellen für Unternehmen einen beachtlichen Kostenfaktor dar. Der Beitrag soll zeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Rückforderung von zu Unrecht abgeführten Beiträgen möglich ist.

Wien

Die Formalversicherung ist in § 21 ASVG bzw § 14 GSVG geregelt:

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