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Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters bei der Zeichnung eines Beteiligungsvertrages

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1996, 513 Heft 11 v. 15.11.1996

Eine stille Beteiligung an einem Unternehmen darf der Anlageberater selbst dann nicht als sichere Anlageform anpreisen, wenn er aufgrund eigener Prüfungen von der Seriosität des Geschäftes überzeugt war bzw dem Kunden den Beteiligungsvertrag aushändigt, in dem auf die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hingewiesen wird.

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