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Gewährsleistung und Schadenersatz beim Kauf von Gesellschaftsanteilen

WirtschaftsrechtRdW 1996, 513 Heft 11 v. 15.11.1996

Beim Kauf aller Anteile an einer Gesellschaft haftet der Verkäufer nach einer jüngeren Entscheidung des OGH auch schadenersatzrechtlich bei etwaigen Mängeln eines zum Anlagevermögens gehörenden Gebäudes für die Behebungskosten.

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