Beim Kauf aller Anteile an einer Gesellschaft haftet der Verkäufer nach einer jüngeren Entscheidung des OGH auch schadenersatzrechtlich bei etwaigen Mängeln eines zum Anlagevermögens gehörenden Gebäudes für die Behebungskosten.
Beim Kauf aller Anteile an einer Gesellschaft haftet der Verkäufer nach einer jüngeren Entscheidung des OGH auch schadenersatzrechtlich bei etwaigen Mängeln eines zum Anlagevermögens gehörenden Gebäudes für die Behebungskosten.