§ 28 Abs 6 EStG
Nach Ansicht des BMF bestehen keine Bedenken, die im Pkt 8.2.1 Abs 2 der Durchführungsrichtlinien zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und zur Bauherreneigenschaft (AÖFV 172/1991), vorgesehene Verrechnung von Aufwendungen mit dem Gesamtbetrag steuerfreier Subventionen auch auf einen Erwerber eines objektgeförderten Hauses mit der Maßgabe anzuwenden, dass der über den Gesamtbetrag der für das Objekt gewährten Subventionen hinausgehende vom Käufer getragene Aufwand gem § 28 Abs 2 bzw Abs 3 von diesem geltend gemacht wird. Sollten bereits vom Rechtsvorgänger in Anwendung der Regelung des Pkt 8.2.1 der genannten Durchführungsrichtlinien steuerlich wirksame Aufwendungen gem § 28 Abs 2 und 3 geltend gemacht worden sein, bleibt die Nichtabsetzbarkeit allfälliger weiterer Zehntelabsetzungen beim entgeltlichen Erwerber gem § 28 Abs 2 und Abs 3 EStG davon unberührt.