§ 28 EStG
Laut Testament ist die Ehegattin Alleinerbin. Den beiden Söhnen wird ein Miethaus vermacht, an dem der Alleinerbin ebenfalls im Testament das Fruchtgenussrecht eingeräumt wird. Die Fruchtnießerin ist laut Testament verpflichtet, „sämtliche von der Liegenschaft anfallenden Kosten, Steuern und Gebühren sowie alle Darlehensrückzahlungen allein ohne Inanspruchnahme unserer Söhne zu bezahlen“. Zugunsten der Fruchtnießerin wird ein ebenfalls im Testament angeordnetes Belastungs- und Veräußerungsverbot auf deren Lebzeiten grundbücherlich sichergestellt.