§ 22 Z 2 EStG, § 67 Abs 3 EStG
Eine nach dem Angestelltengesetz entstandene Abfertigung des bis dahin nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ist auch dann nach Maßgabe des § 67 EStG 1988 begünstigt zu versteuern, wenn die Auszahlung in die Zeit der selbständigen Tätigkeit fällt. Im Übrigen wäre spätestens mit dem Erwerb der Mehrheitsanteile das arbeits- und steuerrechtliche Dienstverhältnis erloschen und ein Abfertigungsanspruch gem § 23 AngG begründet worden.