EStG 1972: § 22 Abs 1 Z 2
EStG § 22 Z 2
1. Außerhalb einer die Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Betätigung im Werkvertrag tätige Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft beziehen immer Einkünfte aus sonstig selbständiger Tätigkeit in der Form der Verwaltung fremden Vermögens (§ 22 Abs 1 Z 2 erster Satz EStG 1972), und zwar unabhängig davon, ob sie wesentlich beteiligt sind, nicht wesentlich beteiligt sind oder auch gar nicht beteiligt sind.