1. Der Anlaßfall vor dem EuGH
Am 6. April 1995 legte Generalanwalt (GA) Giuseppe Tesauro seine Schlußanträge in der EuGH-Rs „Kalanke/Freie Hansestadt Bremen“ 1) vor. Zentrale Rechtsfrage des laufenden Verfahrens2) ist, ob positive Aktionen für Frauen, namentlich Quotenregelungen bei Einstellungen und Beförderungen, mit der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG aus 19763) (im folgenden RL) vereinbar sind.