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Quotenregelungen auf dem Prüfstand des EuGH

ArbeitsrechtJulia EichingerRdW 1995, 304 Heft 8 v. 1.8.1995

1. Der Anlaßfall vor dem EuGH

Am 6. April 1995 legte Generalanwalt (GA) Giuseppe Tesauro seine Schlußanträge in der EuGH-Rs „Kalanke/Freie Hansestadt Bremen“ 1)1)Rs C-450/93 , „Eckhardt Kalanke/Freie Hansestadt Bremen“. Eine Kurzfassung der Schlußanträge ist im wöchentlichen Tätigkeitsbericht, Bulletin des Informationsdienstes des EuGH,Nr 10/95 über die Tätigkeiten des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften für die Wochen vom 3. bis 14. April 1995 abgedruckt. Ein gesondertes Papier des Informationsdienstes mit dem Volltext liegt ebenfalls vor. Siehe auch den Artikel „Verstößt Frauen-Quote gegen das Europarecht?“ von Kommenda in „Die Presse“ v 14. 7. 1995. vor. Zentrale Rechtsfrage des laufenden Verfahrens2)2)Der Fall wurde vom dt BAG im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens (22. 6. 1993, AP Nr 193 zu Art 3 GG mit Anm v Pfarr = EuroAS 7/1993, S 14) an den EuGH herangetragen. Herr Kalanke, ein langjähriger Bediensteter des Gartenbauamtes Bremen, hatte seine Benachteiligung bei der Beförderung zum Sachgebietsleiter geltend gemacht und war in den Vorinstanzen mit seiner Klage nicht durchgedrungen. Eine gleich qualifizierte Mitbewerberin aus dem Gartenbauamt war ihm bei der Bestellung aufgrund der Frauenförderungsregelung vorgezogen worden. ist, ob positive Aktionen für Frauen, namentlich Quotenregelungen bei Einstellungen und Beförderungen, mit der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG aus 19763)3) RL 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen v 9. 2. 1976, ABl Nr L 30 v 14. 2. 1976, S 40. Der RL-Text ist etwa bei Däubler/Kittner/Lörcher, Internationale Arbeits- und Sozialordnung2 (1994) 1072 ff mit Erläuterungen; bei Hellmer (Hrsg), Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und Sozialpolitik in der EU und im EWR (LoseblattSlg 1994), Anlagenband Teil D 2/1 ff, und bei Oetker/Preis (Hrsg), Europäisches Arbeits- und Sozialrecht - EAS - (LoseblattSlg 1994, 10. Erg-Lfg Juli 1995), Teil A - Rechtsvorschriften Nr 3030, abgedruckt. (im folgenden RL) vereinbar sind.

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