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EU und Betriebspensionen: Zur Frage des Stichtages für die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts

ArbeitsrechtEdith WeinmeierRdW 1995, 306 Heft 8 v. 1.8.1995

Seit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache (Rs) Barber 1)1)EuGH, Rs C-262/88 , Barber/Guardian Royal Exchange Assurance Group, Slg 1990, I.1889. steht fest, daß betriebliche Altersversorgungssysteme am Gleichbehandlungsgebot des Art 119 EGV zu messen und daher geschlechtsneutral auszugestalten sind2)2)Vgl Erhart, Pensionsrechtsgleichstellung von Männern und Frauen, Economy 1991, 235; Eichenhofer, Gleiches Pensionsalter für Mann und Frau nach EG-Recht? ZAS 1991, 145; Runggaldier, Geschlechtsbezogene unterschiedliche Altersgrenze für Betriebspensionen verstößt gegen EG-Recht, RdW 1990, 446.. Einige Entscheidungen im Gefolge des Urteils Barber haben in wesentlichen, wenn auch nicht

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