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EU-Rechtsangleichung im Mutterschutzrecht

ArbeitsrechtJulia EichingerRdW 1995, 303 Heft 8 v. 1.8.1995

1. Einleitung

1992 wurde nach zähen Verhandlungen die EG-Richtlinie über den Mutterschutz 1)1) RL 92/85/EWG des Rates v 19. 10. 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (= 10. EinzelRL iSd Art 16 Abs 1 der RL 89/391/EWG ), ABl Nr L 348 v 28. 11. 1992, S 1. Dazu Egger, Das Arbeits- und Sozialrecht der EG (1993) 149 f; Eichinger, EU-Rechtsangleichung und österreichisches Frauenarbeitsrecht, Bd 9 der Forschungsberichte aus den österreichischen Universitätsinstituten für Arbeits- und Sozialrecht (1995) 32 ff; Lang in Hellmer (Hrsg), Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und Sozialpolitik in der EU und im EWR (LoseblattSlg 1994), Textband Teil E 8/2 f; Lörcher in Däubler/Kittner/Lörcher, Internationale Arbeits- und Sozialordnung2 (1994) 1287 ff; ders, EG-Mutterschutzrichtlinie verabschiedet, ArbuR 1993, 54 f; Wittrock, Mutterschutz-Richtlinie verabschiedet - ein Erfolg beharrlicher Bemühungen, Euro AS 1992, 3 ff; Zmarzlik, Überblick über die EG-Mutterschutz-Richtlinie und ihre Umsetzung, DB 1994, 96 ff. verabschiedet, die Mindestschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen (ANinnen) vorschreibt. Österreich übernahm die MutterschutzRL im Juli 1994 noch im Rahmen des EWR. Damit entstand für Teilbereiche des innerstaatlichen Mutterschutzrechts2)2)Zum bisherigen Stand des MSchG Knöfler/Martinek, Mutterschutzgesetz10 (1993) mit 2 Nachträgen aus 1994. eine Rechtsanpassungspflicht. Dieser Verpflichtung trug der Gesetzgeber mit einer vor kurzem verabschiedeten Novelle zum Mutterschutzgesetz (MSchG)3)3)BG, mit dem das MutterschutzG 1979 und das Eltern-KarenzurlaubsG geändert werden, BGBl 1995/434. Materialien: RV 113, AB 208 BlgNR jeweils 19. GP. Rechnung4)4)Dazu auf der Grundlage der Gesetzesvorlage Eichinger, EU-Rechtsangleichung 36 ff; dies, EU-Rechtsangleichung als Impuls zur Fortentwicklung des österreichischen Frauenarbeitsrechts, in Rill (Hrsg), Die Europäisierung des österreichischen Wirtschaftsrechts (1995 in Druck). Siehe auch ARD 4662/9/95 und zuvor ARD 4642/36/95.. Geringfügige Änderungen betreffen auch das Eltern-Karenzurlaubsgesetz (EKUG). An der Grundkonzeption des Mutterschutzrechts einschließlich der Vorschriften über den Eltern-Karenzurlaub änderte die Novelle jedoch nichts. Im folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen überblicksweise dargestellt.

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