1. Einleitung
1992 wurde nach zähen Verhandlungen die EG-Richtlinie über den Mutterschutz 1) verabschiedet, die Mindestschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen (ANinnen) vorschreibt. Österreich übernahm die MutterschutzRL im Juli 1994 noch im Rahmen des EWR. Damit entstand für Teilbereiche des innerstaatlichen Mutterschutzrechts2) eine Rechtsanpassungspflicht. Dieser Verpflichtung trug der Gesetzgeber mit einer vor kurzem verabschiedeten Novelle zum Mutterschutzgesetz (MSchG)3) Rechnung4). Geringfügige Änderungen betreffen auch das Eltern-Karenzurlaubsgesetz (EKUG). An der Grundkonzeption des Mutterschutzrechts einschließlich der Vorschriften über den Eltern-Karenzurlaub änderte die Novelle jedoch nichts. Im folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen überblicksweise dargestellt.