ZollG: §§ 174, 178
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 27, 30, 31
Der Anfechtungsausschluß des § 31 Abs 3 KO gilt nur für solche Rechtshandlungen des Ausgleichsschuldners, die ihm gem § 8 Abs 2 AO gestattet sind; auch grundsätzlich unwirksame Rechtshandlungen unterliegen der Anfechtung nach §§ 27 ff KO.