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Entstehung und Natur einer Sachhaftung nach § 178 ZollG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 302 Heft 8 v. 1.8.1995

ZollG: §§ 174, 178

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 27, 30, 31

Der Anfechtungsausschluß des § 31 Abs 3 KO gilt nur für solche Rechtshandlungen des Ausgleichsschuldners, die ihm gem § 8 Abs 2 AO gestattet sind; auch grundsätzlich unwirksame Rechtshandlungen unterliegen der Anfechtung nach §§ 27 ff KO.

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