vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die AÖSp sind die Bedingungen des beauftragten, nicht des auftraggebenden Spediteurs

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 302 Heft 8 v. 1.8.1995

AÖSp: § 2

ABGB § 1444

Allein aus der Formulierung des § 2 lit a AÖSp, wonach diese für alle Verrichtungen des Spediteurs im Verkehr mit Kaufleuten und Nichtkaufleuten gelten, ergibt sich, daß die AÖSp Bedingungen des beauftragten Spediteurs sind. Der auftragserteilende Spediteur kann sich daher nicht auf die Verjährungsbestimmung des § 64 AÖSp berufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!