vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine laesio enormis bei Leibrentenvertrag

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 298 Heft 8 v. 1.8.1995

ABGB §§ 1268, 1269

Leibrentenverträge können als Glücksverträge zwar als wucherisch oder sittenwidrig angefochten werden, die bloße Äquivalenzdifferenz macht einen solchen Vertrag aber noch nicht sittenwidrig. Nur bei Hinzutreten der für das Vorliegen des Wuchers erforderlichen Prämisse eines Ausbeutungstatbestandes, ist die Heranziehung von Wahrscheinlichkeitsregeln zur Bewertung von Leistung und Gegenleistung als Hilfsmittel vertretbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!