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Zur Einkommensteuerpflicht einer Verdienstentgangsentschädigung

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 285 Heft 7 v. 1.7.1995

EStG: § 32 Z 1

Entschädigungen für Verdienstentgang sind einkommensteuerpflichtig. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen jener Einkunftsart, in der der ersetzte Vedienst angefallen wäre (§ 32 Z 1 lit a EStG 1988 in Verbindung mit der jeweiligen Einkunftsart); vgl BMF 11. 6. 1980, SWK 1980 A I 228.

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