EStG: § 37
Die Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 3 nF hat jene des § 24 Abs 6 EStG zum Vorbild. Hinsichtlich der Frage des Einsteilens der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres kann daher die Judikatur und Literatur dazu herangezogen werden (siehe dazu insbesonders EStRL 1984 Abschn 79 Abs 14 sowie Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch EStG 1988, Rz 132 zu § 24).