1. Sachverhalt, Fragestellung
An der X-GesBR ist ua der Gesellschafter A beteiligt. Auf einem Abgabenkonto des A besteht ein Guthaben. Auf dem Abgabenkonto der X-GesBR (desselben Finanzamtes) besteht ein das Guthaben übersteigender Rückstand. Dieser Rückstand resultiert aus einer Umsatzsteuerveranlagung, wobei der betreffende Umsatzsteuerbescheid an die X-GesBR gerichtet ist. An A (als Gesamtschuldner gem § 6 Abs 2 BAO) ist kein Umsatzsteuerbescheid ergangen.