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Zur Abtretung der Gewährleistungsrechte des Leasinggebers; Wirkung der Wandlung des Kaufvertrages zwischen Lieferanten und Leasinggeber

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 260 Heft 7 v. 1.7.1995

ABGB §§ 932, 1090, 1435

HGB § 377

Der Leasingvertrag wird auch durch die Wandlung des Kaufvertrags zwischen Lieferanten und Leasinggeber beendet, weil damit dessen Geschäftsgrundlage weggefallen ist

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