ABGB §§ 932, 1090, 1435
HGB § 377
Der Leasingvertrag wird auch durch die Wandlung des Kaufvertrags zwischen Lieferanten und Leasinggeber beendet, weil damit dessen Geschäftsgrundlage weggefallen ist
ABGB §§ 932, 1090, 1435
HGB § 377
Der Leasingvertrag wird auch durch die Wandlung des Kaufvertrags zwischen Lieferanten und Leasinggeber beendet, weil damit dessen Geschäftsgrundlage weggefallen ist