Einbringlichkeit: Das FA kann die Aussetzung der Einhebung widerrufen, wenn der StPfl im Begriff ist, sein Vermögen an seine Kinder zu übertragen, und die Einhebung damit gefährdet ist (VwGH 25. 10. 1994, 94/14/0086).
Steuerberater: Das Büro eines Steuerberaters ist nicht einem dem Kundenverkehr dienenden Bankgebäude vergleichbar, der Steuerberater kann daher nicht die AfA für Bankgebäude geltend machen (VwGH 25. 10. 1994, 94/14/0052).