Stundungszinsen: Nach Senkung der Bankrate von 4 1/2 % auf 4 % betragen ab 1. April 1995 die Stundungszinsen 8 %, die Aussetzungszinsen 5 % pro Jahr (AÖF 1995/147).
Entsorgung von Kühlgeräten: Aufgrund der geänderten Kühlgeräteverordnung wird bei Erwerb eines Kühlgerätes ein Entsorgungsgutschein in Höhe von 100,- S mitabgegeben. Dieser Gutschein unterliegt erst bei Rückgabe des Kühlgerätes zur Entsorgung der USt (AÖF 1995/148).