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Echte stille Beteiligung an GmbH erhöht nicht den Substanz-Anteil

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 245 Heft 6 v. 1.6.1995

EStG: § 31

Ob eine Beteiligung an einer GmbH iSd § 31 EStG 1988 vorliegt, ist grundsätzlich nach dem Anteil des Gesellschafters am Stammkapital zu beurteilen.

Eine am Unternehmen der GmbH bestehende echte stille Beteiligung iSd Beteiligungsfondsgesetzes hat den Charakter von Fremdkapital. Die stille Beteiligung begründet lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch des stillen Gesellschafters, keinesfalls aber einen Anteil am Stammkapital der GmbH.

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