Wird ein Gesellschafter als Gesamtschuldner allein in Anspruch genommen und erhebt er gegen die alleinige Inanspruchnahme Berufung, dann kann er die Aussetzung der Einhebung mit Erfolg beantragen.
Wird ein Gesellschafter als Gesamtschuldner allein in Anspruch genommen und erhebt er gegen die alleinige Inanspruchnahme Berufung, dann kann er die Aussetzung der Einhebung mit Erfolg beantragen.