Im Zusammenhang mit der Versandhausregelung des UStG 1994 (Art 3 Abs 3-7) besteht Rechtsunsicherheit über die Zuständigkeit der Finanzbehörden der jeweils betroffenen EU-Staaten. Da das BMF von einer - zumindest von der deutschen - Literatur abweichenden und meiner Meinung nach nicht gesetzeskonformen Auslegung derzeit ausgeht, soll - eingeschränkt auf die Frage der Zuständigkeit beim Lieferschwellenverzicht - im Rahmen dieses Aufsatzes näher darauf eingegangen werden.