Betrugsopfer: Privatgeschäftsvermittler, die mit Versprechungen auf hohe Gewinne angeworben worden sind, dann aber erkennen müssen, daß sie einem Betrüger aufgesessen sind, können nach Neuber die Verluste nicht ausgleichen; auch das Betrugsopfer ist Liebhaber (ÖStZ 1995, 121).