Vor dem Erk des VwGH vom 18. 11. 1993, 92/16/0198, war in Rechtsprechung und Literatur unbestritten:
Die Unterbrechung der Bemessungsverjährung (§ 209 Abs 1 BAO) kann durch von der sachlich zuständigen Abgabenbehörde vorgenommene Amtshandlungen erfolgen; die örtliche Zuständigkeit muß nicht gegeben sein1).