Doralt hat in RdW 11a/1994, S 366 f, die unterschiedliche Liebhabereibetrachtung bei Eigentumswohnungen (insbes auch bei Quasiwohnungseigentum im Sinne des Liebhabereierl AÖF 178/1993) und „normaler“ Gebäudevermietung aus verfassungsrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht uE überzeugend zur Diskussion gestellt. Als Lösung dieses Problemfeldes schlug Doralt vor, mit der Anschaffung zusammenhängende Zinsen als „Wartetastenwerbungskosten“ zu behandeln.