Im Zusammenhang mit den politischen Zielsetzungen, einen strikten budgetären Sparkurs zu verfolgen, gibt es auch bei den Abgaben mehrere Änderungen. Eine zunächst ins Auge gefaßte Ausweitung der Kommunalabgabe auf Abschreibungen hat insbesondere bei den Wirtschaftsvertretern keine Zustimmung gefunden. Andererseits mußte eine Maßnahme verwirklicht werden, die bereits im Budget 1995 (und nicht erst nach Maßgabe des Fortganges des Veranlagung für 1995) liquiditätswirksam wird. Aus diesem Grund wurde die von der Wirtschaft bevorzugte Variante, den Investitionsfreibetrag auf 9 % bzw 6 % abzusenken, mit einer Sondervorauszahlung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer verbunden.