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Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Beförderungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtMonika DrsRdW 1995, 152 Heft 4 v. 1.4.1995

AngG § 18

Voraussetzung für die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist, daß der Behandlung der bessergestellten AN ein erkennbares generalisierendes Prinzip - bei dessen Bestimmung der Arbeitgeber grundsätzlich im gesetzlichen und kollektivvertraglichen Rahmen frei ist - zu Grunde liegt, von dem der Arbeitgeber im Einzelfall willkürlich oder ohne sachlichen Grund abgewichen ist.

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