AngG § 27 Z 6
GewO 1994 § 82 lit g
Gegenüber einem Vorgesetzten ist zufolge der Treuepflicht des AN und der dienstlichen Korrektheit eine behutsame Diktion auch bei Vorliegen von strafrechtlich relevanten Verdachtsmomenten geboten. Der Stil in politischen Auseinandersetzungen ist als Standard für das ein wechselseitiges Vertrauensverhältnis voraussetzende Arbeitsverhältnis nicht heranzuziehen.