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UStG 1994: Kürzt die Vertragsstrafe das Entgelt?

SteuerrechtW.D.RdW 1995, 122 Heft 3 v. 1.3.1995

Nach bisher überwiegender Auffassung unterliegen Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung eines Vertrags mangels Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch nicht der USt (vgl auch DE-USt Abschn 15 Abs 4). Dagegen kürzen Vertragsstrafen wegen nicht fristgerechter Lieferung das Entgelt (zB Kolacny/Mayer, § 1 Anm 24, Kranich/Siegl/Waba, Mehrwertsteuer-Handbuch5, 8).

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