EStG § 15, § 28
Der Erlaß einer Verbindlichkeit führt im außerbetrieblichen Bereich mangels Erfassung der Vermögenssphäre grundsätzlich zu keinen Einnahmen. Eine andere Betrachtung ist nur dann geboten, wenn ein Schulderlaß als Leistungsentgelt im Rahmen einer steuerlich beachtlichen Einkunftsquelle qualifiziert und damit als geldwerter Vorteil im Sinne des § 15 Abs 1 EStG betrachtet werden muß.