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IFB-Verlustklausel bei Beteiligungen an Personengesellschaften im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 45 Heft 1 v. 1.1.1995

EStG § 10 Abs 8

Entsteht oder erhöht sich durch gewinnmindernd geltend gemachte Investitionsfreibeträge ein Verlust, so ist der Verlust insoweit weder ausgleichs- noch gemäß § 18 Abs 6 und 7 vortragsfähig. Ein solcher Verlust ist mit späteren Gewinnen (Gewinnanteilen) aus diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen (§ 10 Abs 8 EStG 1988).

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